mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
03.12.2003; 15:35 Uhr
Bundesinnenminister Schily fordert effektive Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität
Nicht nur durch staatliches Handeln, sondern auch durch die Zusammenarbeit der Industrie und Wirtschaft mit der Polizei

In seiner Eröffnungsrede zur dreitägigen Herbst-Tagung des Bundeskriminalamtes (BKA) am 2.12.2003 forderte Bundesinnenminister Otto Schily eine effektive Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität. Diese sei nicht schon durch staatliches Handeln gewährleistet, sondern erfordere die Mitwirkung der Wirtschaft und Industrie. Schily wies laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 2.12.2003 auf die bedeutende Rolle der Internetprovider hin und sprach sich für ein verstärktes Engagement bei der Aufdeckung illegaler Inhalte im Netz aus. Weiter forderte der Minister, Telekommunikationsfirmen auf die Erhebung und Speicherung von Kundendaten zu verpflichten.

Nach Ansicht von Rechtsexperten wird die Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität durch die teilweise unklare und widersprüchliche Rechtslage behindert. Wie die dpa am 3.12.2003 berichtet, bemängelte Oberstaatsanwalt Ralf Günther aus Celle im Rahmen der Tagung die schlechte Koordination der Gesetze und Verordnungen zur Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten. Die Regelungen seien lückenhaft und widersprüchlich. Dies führe dazu, dass Unternehmen eine Zusammenarbeit bei der Fahndung nach Computer-Kriminellen mangels Rechtsgrundlage verweigern würden. Thomas Königshofen, Experte für Datensicherheit der Deutschen Telekom, bestätigte die rechtliche Problematik aus Sicht der Internet-Anbieter. Das Gesetz verpflichte die Unternehmen, möglichst wenig Kundendaten zu speichern, so dass die Daten oft bereits gelöscht seien, wenn die Strafverfolgungsbehörden diese anforderten.

Dialer-Programme, Computersabotage, Softwarepiraterie, Viren, Würmer und Verbreitung von Kinderpornographie stellen unter anderem Gefährdungspotentiale dar. Nach Angaben des BKA wurden in Deutschland im Jahr 2002 insgesamt 57.490 Fälle von Computerkriminalität registriert. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf 85 Millionen Euro.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1593:

https://www.urheberrecht.org/news/1593/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.