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18.11.2003; 15:02 Uhr
HDF kündigt Verfassungsbeschwerde gegen neues Filmförderungsgesetz an
Wegen der im Gesetz vorgesehenen Erhöhung der Kinoabgaben an die Filmförderungsanstalt

Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) hat angekündigt, gegen das am 13.11.2003 vom Bundestag verabschiedete Filmförderungsgesetz (FFG) Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Wie die dpa am 18.11.2003 meldet, will der HDF wegen der im Gesetz vorgesehenen Erhöhung der Kinoabgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe anrufen. Der Verband spricht von einer einseitigen Belastung der Filmtheater, die anders als die privaten Fernsehanstalten weiterhin zu einer gesetzlich geregelten Abgabe gezwungen wären. »Die Kinos werden weiterhin per Gesetz zum Zahlmeister der Filmnation Deutschland gemacht«. Die vom Verband bereits vorgebrachten rechtlichen Bedenken seien im parlamentarischen Verfahren nicht behoben worden. Nach Ansicht der Kulturstaatsministerin Christina Weiss ist der Gang nach Karlsruhe nicht gerechtfertigt. Die Kinokarten würden durch die erhöhte Kinoabgabe im Durchschnitt lediglich um drei Cent pro Karte teurer.

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[IUM/kr]

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