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19.11.2003; 15:27 Uhr
Landesmedienanstalten fordern von Privatsendern Selbstverpflichtung hinsichtlich Telefonsex-Werbung
Privatsender sagen Vereinbarung gemeinsamer Kriterien zu

Die Landesmedienanstalten fordern von den privaten Fernsehanstalten eine Selbstbeschränkung der Telefonsex-Werbung und Sexclips. Die Privatsender kündigten bei Gesprächen mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten am 18.11.2003 laut einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) des selben Tages an, sich auf gemeinsame Kriterien für die so genannte »Rotlichtstrecke« zu verständigen. Zwar seien konkrete Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages bzw. Jugendmedienschutzstaatsvertrages in nur wenigen Fällen festzustellen, bemerkte Dr. Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz. Es verbleibe aber noch immer eine Vielzahl kritikwürdiger Angebote. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), begrüßte die Gesprächsergebnisse und bezeichnete die Zusage der Privatsender, sowohl Umfang als auch Inhalte der Angebote noch weiter zu verändern als Schritt in die richtige Richtung. Es gelte nun, durch eine Selbstverpflichtung einheitliche Mindeststandards durchzusetzen, damit Produzenten und Werbekunden die Sender nicht gegeneinander ausspielen könnten. Die KJM werde dafür Sorge tragen, dass problematische Werbung nicht ins Internet ausweiche, so Ring.

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