DLM veröffentlicht Abgrenzungspapier Rundfunk/Mediendienste
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat das von ihr am 6.11.2003 beschlossene Abgrenzungspapier Rundfunk/Medien veröffentlicht. Dies meldete die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten am 18.11.2003. Das Papier enthält Kriterien und Handlungsempfehlungen für die Abgrenzung. Rundfunk wird dabei nicht als abstrakte, feststehende Größe, sondern als Typus, der durch offene Merkmale geprägt wird, verstanden. Nach den Kriterien ist für die Abgrenzung das Tatbestandsmerkmal der Darbietung ausschlaggebend, die durch die Meinungsbildungsrelevanz der jeweiligen Angebote gekennzeichnet ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich die Meinungsrelevanz durch ihre Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft bestimmen.
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