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13.11.2003; 18:29 Uhr
Filmpiraten müssen bis zu drei Jahre Haft befürchten
US-Senatoren reichen Entwurf eines Filmpirateriegesetzes ein

Laut US-Medienberichten vom 13.11.2003 haben die US-Senatoren John Cornyn und Dianne Feinstein am selben Tag beim US-Senat einen Entwurf des Artists´ Rights and Theft Prevention (ART) Act eingereicht. Danach begeht derjenige eine Straftat, der Kopien von Filmen oder Musikalben vor ihrem Erscheinungsdatum im Internet zum Download anbietet. Den Täter erwarten bis zu drei Jahre Haft. Für das Veröffentlichen der Datei in einem Öffentlichen Computer-Netzwerk droht zusätzlich eine Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar. Eine Copyright-Verletzung ist hierfür nicht Voraussetzung. Das Filmen einer Kinovorführung mit Camcordern ist mit bis zu fünf Jahren Haft unter Strafe gestellt. Amerikanische Urheberrechtler sehen den Gesetzesentwurf skeptisch. So stoßen sie sich insbesondere an dem fehlenden Erfordernis der Copyright-Verletzung.

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[IUM/kr]

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