Entscheidung über Anhebung der Rundfunkgebühren wird vertagt
Die Entscheidung über eine Rundfunkgebührenerhöhung wird vertagt. Das haben die Unions- und SPD-geführten Länder übereinstimmend am 13.11.2003 auf der Ministerpräsidentenkonferenz in München beschlossen. Die von den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen vorgeschlagene Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Sender soll in der Rundfunkkommission der Länder beraten werden. Eine Entscheidung ist erst auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im März 2004 zu erwarten. Laut einem Bericht der Presseagentur ap vom 14.11.2003 erklärte der hessische Ministerpräsident Koch (CDU), es sei übereinstimmende Meinung aller der Union angehörigen Ministerpräsidenten, dass in der derzeitigen Zeit eine Gebührenerhöhung nicht am Platze sei. Trotz der Diskussionsbedürftigkeit vieler Punkte des Sparkonzepts, wird dieses nach Ansicht Kochs Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Sender mit sich bringen. Ablehnend äußerte sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), der viele der vorgeschlagenen Punkte für nicht akzeptabel hält.
Der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), Jürgen Doetz, wertete die Entscheidung der Ministerpräsidenten als Quittung »für die maßlose Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Unfähigkeit zum sparsamen Umgang mit den Geldern der Gebührenzahler«. Dies geht aus einer verbandseigenen Pressemitteilung vom 14.11.2003 hervor. Er appellierte an die Länder, den privaten Rundfunk bei der Beratung des Sparprogramms zu beteiligen, da es dabei um die Zukunft des dualen Systems gehe. Als »Etappensieg der Vernunft« bezeichnete der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz laut einer Pressemitteilung der ARD vom 14.11.2003. Nun komme es darauf an, mit den Ländern in einen konstruktiven und sachorientierten Dialog zu treten. Plog forderte, die Gebührenerhöhung nicht von der Entscheidung zur Strukturdebatte abhängig zu machen.
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