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14.11.2003; 17:54 Uhr
Deutsche Hardwareindustrie lehnt Klage der VG Wort gegen Fujitsu Siemens wegen Urheberrechtsabgaben auf PCs ab
BITKOM: Abgabe auf PCs in keiner Weise gerechtfertigt - Computer haben mit Fotokopierern nichts zu tun

In einer Pressemitteilung vom 14.11.2003 bezieht der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) Stellung zu der bei dem Landgericht München eingereichten Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Fujitsu Siemens. Die VG Wort fordert von dem PC-Hersteller eine Urheberrechtsabgabe von 30 Euro pro Komplett-PC, der in Deutschland seit Anfang 2001 verkauft wurde. Nach Ansicht des Vorsitzenden der BITKOM-Geschäftsführung, Bernhard Rohleder, ist eine Abgabe auf PCs in keiner Weise gerechtfertigt. Computer seien universell einsetzbare Rechner und hätten mit Fotokopierern nichts zu tun. Außerdem existierten für PCs Technologien, die ein System der Individualvergütung ermöglichten. Dr. Adrian von Hammerstein, Chief Executive Officer bei Fujitsu Siemens erklärte, er sehe keine rechtliche Grundlage für die Ansprüche der VG Wort.

Bereits Ende Januar 2003 hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entschieden, dass in Zukunft auf jeden in Deutschland verkauften Rechner eine Urheberrechtsabgabe von zwölf Euro erhoben werden soll. Diese Entscheidung war bei den Hardwareherstellern auf starke Kritik gestoßen. Die VG Wort, die das Verfahren neben der VG Bild angestrengt hatte, sah den Schiedsspruch positiv, obwohl der vorgeschlagene Vergütungssatz deutlich unter den 30 Euro pro verkauftem PC liegt, die ursprünglich verlangt wurden.

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