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11.11.2003; 17:17 Uhr
Drei-Länder-Bündnis gegen Rundfunkgebührenerhöhung
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen arbeiten »Rundfunkstrukturreform« aus

Die drei Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben gemeinsam ein Sparkonzept für die öffentlich-rechtlichen Sender aufgestellt. Danach soll die ARD 16 ihrer 61 Radioprogramme aufgeben, schreibt die »Süddeutsche Zeitung«(»SZ«) am 11.11.2003 unter Berufung auf ein Papier der Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), Peer Steinbrück (SPD) und Georg Milbradt (CDU). Spartenprogramme für Nachrichten und Klassik sollen in Zukunft von allen ARD-Anstalten gemeinsam produziert und bundesweit ausgestrahlt werden. Auch die sechs Digitalprogramme der Öffentlich-Rechtlichen sollen gestrichen werden, sowie eine Fusion der Kultursender 3sat und Arte stattfinden. Weiter sieht das Konzept den Wegfall von 1.000 der 26.000 festen Planstellen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in den nächsten vier Jahren vor.

Die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro soll nach dem Zwischenbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) ab 1.1.2005 um 1,07 Euro im Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer.

Der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog sieht in dem Sparprogramm der Ministerpräsidenten einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Länder weitgehend an den Vorschlag der KEF gebunden seien. Weiter weist er in einer Stellungnahme zu dem Sparprogramm vom 11.11.2003 darauf hin, dass die ARD ihre Reformfähigkeit unter anderem durch den seit 1993 erfolgenden Abbau ihrer Stellen um mehr als zehn Prozent bewiesen habe. Geplant sei eine Streichung weiterer fünf Prozent bis zum Ende der kommende Gebührenperiode 2008. Plog appelliert an die Länder, das unabhängige Verfahren der Gebührenfestsetzung mit Überlegungen zu einer Umstrukturierung der medienpolitischen Ordnung nicht zu verknüpfen.

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