Telecom-Konzern soll wegen unerwünschter Telefonwerbung Strafe zahlen
Die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Federal Communications Commission (FCC), hat sich dafür ausgesprochen, den US-Telecom-Konzern AT&T eine Strafe in Höhe von 780.000 US-Dollar für unerwünschte Werbeanrufe zahlen zu lassen. Hierbei handelt es sich um die erste Strafe auf der Grundlage der umstrittenen so genannten »do-not-call«-Liste der Federal Trade Commission (FTC), wonach eine Werbung über das Telefon nur nach dem ausdrücklichen Einverständnis der Kunden stattfinden darf. Mitarbeiter des Konzerns AT&T hatten mindestens 29 Kunden, die keine Telefonwerbung wünschten, insgesamt 78 mal angerufen. Jeder dieser Anrufe soll das Unternehmen nun 10.000 US-Dollar kosten. In die »do-not-call«-Liste können sich Konsumenten seit Ende Juni 2003 online eintragen, um sich vor ungewollten Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern zu schützen. Telefonmarketingunternehmen, die trotzdem auf der Liste registrierte Personen anrufen, sollen ab 1.10.2003 pro Anruf rund 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1537:
https://www.urheberrecht.org/news/1537/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.