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19.11.2003; 15:20 Uhr
Keine Honorarnachzahlung für ehemaligen Backgroundsänger von Modern-Talking
Kammergericht Berlin: weder Anspruch aus Urheberrechtsgesetz noch aus Vertrag

Birger Corleis, ehemaliger Backgroundsänger von »Modern-Talking«, steht kein Anspruch auf Honorarnachzahlung gegen Dieter Bohlen und seine Plattenfirma BMG zu. Dies entschied der fünfte Zivilsenat des Kammergerichts Berlin durch Urteil vom 18.11.2003. Im Fall hatte Corleis als Sänger im Hintergrund an alten Hits der Band mitgewirkt. Nachdem diese 1998 ihr Comeback-Album »Back for Good« veröffentlicht hatte, verklagte der Sänger Dieter Bohlen und die Plattenfirma BMG auf Honorarnachzahlung. Hierbei berief er sich auf den so genannten Bestseller-Paragrafen. Danach erhält eine Urheber bei einem außergewöhnlichen Erfolg seines Werkes nachträglich eine Erfolgsbeteiligung. Wie die Vorinstanz lehnte das Kammergericht die Klage ab. Der Kläger sei nicht Miturheber der Musikstücke, da der Chor nur Weisungen befolgt habe. Auch stehe ihm kein Anspruch aus Vertrag zu, da seine Leistung damals angemessen vergütet worden sei. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

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[IUM/kr]

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