Die Öffentlich-Rechtlichen und die Wahlen
LTO fasst in mehreren Beiträgen die verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen zur Berücksichtigung bestimmter Parteien in den Öffentlich-Rechtlichen zusammen, die in den vergangenen Tagen ergangen sind. Diese befassten sich mit Beschwerden der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, des Bündnisses Sahra Wagenknecht und der Partei Die Partei.
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat vergangenen Donnerstag eine einstweilige Anordnung zugunsten der Partei Die Partei erlassen, wonach das ZDF einen Wahlwerbespot der Partei für die Bundestagswahl 2025 senden muss (4 L 87/25.MZ).
Zudem wurde gerichtlich festgestellt, dass das ARD-Format »Wahlarena« nicht die Spitzenkandidatin des Bündnisses Sahra Wagenknecht beteiligen musste. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) letzte Woche nicht zur Entscheidung an (2 BvR 230/25).
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hatte sich hingegen gegen eine Darstellung im Zusammenhang mit der brandenburgischen Landtagswahl 2019 gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied in der vergangenen Woche, dass das Wahlergebnis von 2,6 Prozent in der Nachwahlberichtserstattung nicht extra genannt werden musste (6 C 5.23).
Dokumente:
- Meldung bei LTO zur Partei Die Partei vom 14. Februar 2025
- Meldung bei LTO zur Partei Bündnis Sahra Wagenknecht vom 17. Februar 2025
- Meldung bei LTO zur Partei Mensch Umwelt Tierschutz vom 14. Februar 2025
Institutionen:
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