Embedding von Inhalten Öffentlich-Rechtlicher bei den Privaten
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF haben angekündigt, gerichtlich dagegen vorzugehen, dass die von ProSiebenSat.1 betriebene Streamingplattform Joyn Inhalte der ARD- und ZDF-Mediatheken in das eigene Angebot integriert. Darüber berichtet golem.
Die Öffentlich-Rechtlichen führen an, dass es sich dabei um eine unzulässige Übernahme ihrer Inhalte handele. ProSiebenSat.1 ist hingegen der Ansicht, dass das Embedding in der konkreten Form »entsprechend der stetigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof[s] rechtlich zulässig« sei.
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