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18.02.2025; 19:21 Uhr
Forschungsdatenzugang auf X
Rechtsmittel eingelegt

Der Kurznachrichtendienst X hat gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin II Rechtsmittel eingelegt, wonach dieser der Organisation Democracy Reporting International einen zeitlich befristeten, unbeschränkten Forschungszugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren habe. Darüber berichtet u.a. heise online.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin II von Anfang Februar stützt sich auf Artikel 40 Abs. 12 Digital Services Act (DSA) und soll es Democracy Reporting International ermöglichen, zu erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt (vgl. Meldung vom 11. Februar 2025).

X halte das deutsche Gericht hingegen nicht für zuständig, da sich die Firmenzentrale des Unternehmens in Irland befinde, so die Meldung.

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