Künast gegen Facebook
Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren zur Haftung des Betreibers des sozialen Netzwerks Facebook für von seinen Nutzer:innen eingestellte rechtswidrige Inhalte mit Beschluss vom heutigen Tage ausgesetzt (VI ZR 64/24). Dies gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Dem Verfahren liegt ein Rechtsstreit aus Frankfurt zugrunde, den die Politikerin Renate Künast gegen die Plattform Facebook führt (vgl. Meldung vom 6. Februar 2025). Der Bundesgerichthof (BGH) hat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem dort anhängigen Verfahren C-492/23 ausgesetzt.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7702:
https://www.urheberrecht.org/news/7702/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.