Rechtsexperten messen Klage gegen Verschiebung der Rundfunkgebührenerhöhung keine Erfolgsaussichten bei
Eine Klage der Öffentlich Rechtlichen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen eine mögliche Verschiebung der Rundfunkgebührenerhöhung hat kaum Aussicht auf Erfolg. Dies berichtet »Beck« in seinem Onlineangebot vom 28.10.2003. Danach sollen sich Professor Christian Degenhart von der Universität Leipzig und der Marburger Professor Georgios Gounalakis skeptisch zu den Erfolgschancen einer Verfassungsbeschwerde geäußert haben. Der Rundfunkrechtsexperte aus Leipzig hält ein Gebührenmoratorium derzeit für verfassungsrechtlich gut vertretbar, da das BVerfG mit dem Gebot der »Sozialverträglichkeit« eine Gebührenschranke errichtet habe, deren Wahrung den Länderparlamenten obliege. »Einen Zwang zur Erhöhung« ist nach Ansicht Professor Gounalakis erst gegeben, wenn der Programmauftrag »offensichtlich« gefährdet ist. Angesichts der Programmvielfalt von ARD und ZDF sei eine solche Gefährdung jedoch nicht festzustellen.
1994 hatte das BVerfG durch Urteil (Az.1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173) die Position der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gestärkt, um die »Staatsferne« der Öffentlich Rechtlichen zu gewährleisten und den Politikern keinen »Gebührenhebel« in die Hand zu geben. Die Bedarfsanmeldung der KEF sollte allerdings der Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der »Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit« zugänglich sein.
Die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro soll nach dem Zwischenbericht der KEF ab 1.1.2005 um umgerechnet 1,07 Euro je Monat steigen. Das wäre ein Zuschlag von 459 Millionen Euro pro Jahr für ARD und ZDF, in der gesamten Finanzperiode bis einschließlich 2008 also ein Betrag von mehr als 1,8 Milliarden Euro.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1526:
https://www.urheberrecht.org/news/1526/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.