IT-Verband appelliert an EU-Ministerrat zu ursprünglichem Entwurf der EU-Richtlinie für Software-Patente zurückzukehren
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert den Rat der Europäischen Union in einer verbandseigenen Pressemitteilung vom 22.10.2003 auf, die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments abzulehnen und zu dem ursprünglichen Entwurf der Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen zurückzukehren. Anlass dieses Appells ist das auf den 23.10.2003 festgesetzte Treffen des Ministerrats, in dem über die revidierte Richtlinie beraten werden soll. Eine Umsetzung der Änderungsvorschläge bedeute laut der Pressemitteilung eine patentrechtliche Schutzlosstellung der gesamten Technik der Datenverarbeitung. Wörtlich bezeichnete Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung, eine mögliche Bestätigung der Änderungsvorschläge als »wirtschaftlich fatal«, da Spitzentechnologien wie die Informationstechnik hohe Investitionen für Forschung und Entwicklung erforderten.
Das Europäische Parlament hatte am 23.9.2003 im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens in erster Lesung den umstrittenen Richtlinienvorschlag des EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein in abgeänderter Form verabschiedet. Nach der verabschiedeten Version sollen Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz erhalten und nur Patente für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein. Als Beispiel hierfür werden EDV-gesteuerte Prozesse in Handys, Werkzeugen und Waschmaschinen angeführt. Reine Programme, die in einen Computer oder ein Netzwerk geladen werden, sollen nicht patentierbar sein.
Dokumente:
- Stellungnahme des BITKOM vom 22.10.2003
- Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen vom 20.2.2002
Institutionen:
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