Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments berät über EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums
Schon bei der ersten Beratung ist die EU-Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments auf großen Widerstand gestoßen. Wie »heise online« am 23.10.2003 berichtet, wurden 199 Änderungsanträge eingebracht. Diese reichen von der Ablehnung der gesamten Richtlinie bis hin zu der Forderung nach weiterer Verschärfung.
Zielsetzung der Richtlinie ist es, unter anderem durch die Erhöhung von Schadensersatzforderungen bei Urheberrechtsverstößen, vor allem gegen gewerbliche Raubkopierer von Markenartikeln vorzugehen. Eine verschärfte Version des Vorschlags der Kommission sieht ein von der Parlamentsberichterstatterin Janelly Fourtou vorgelegtes Kompromisspapier vor. Danach soll das illegale Kopieren digitaler Werke auch für private Zwecke eine Straftat darstellen. So könnten den Tauschbörsennutzer, der gegen Urheberrechte verstößt, Schadensersatzforderungen sowie strafrechtliche Sanktionen treffen, deren Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Kern der Änderung ist das uneingeschränkte Verbot der illegalen Privatkopie. Die Abstimmung im Ausschuss wird frühestens Ende November erwartet.
Dokumente:
- Kompromisspapier der Parlamentsberichterstatterin
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum
Institutionen:
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