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16.10.2003; 17:25 Uhr
Raubkopierer in England zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Betreiber einer Pirateriewerkstätte muss zusätzlich Geldstrafe in Höhe von 37.500 Pfund bezahlen

In England ist ein Betreiber einer Pirateriewerkstätte von einem Gericht in Sheffield zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 37.500 britischen Pfund verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Nach einer Pressemitteilung der British Phonographic Industry (BPI) vom 13.10.2003 muss der Täter außerdem die Gerichtskosten in Höhe von 6.000 Pfund tragen. Die Polizei war nach einem Hinweis der BPI auf den Musikpiraten aufmerksam geworden und hatte eine Razzia in dessen Kopierwerkstatt durchgeführt. David Martin, Director of Anti-Piracy beim britischen Phonoverband begrüßte das Urteil: »Die Justiz nimmt vermehrt zur Kenntnis, dass solche Musikpiraten Piraterienetzwerke aufgebaut haben, die die Musikindustrie mehrere Millionen Pfund im Jahr kosten.«

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