US-Radios müssen Gebühren für Online-Übertragung zahlen
US-Radios müssen für die simultane Übertragung ihres Programms im Web an Künstler und Plattenfirmen Urheberrechtsabgaben zahlen. Das entschied laut US-Medienberichten der U.S. Circuit Court of Appeals in Philadelphia entgegen dem Antrag des Radioverbands National Association of Broadcasters (NAB). Die jährlichen Lizenzabgaben der Radiostationen für die traditionelle Übertragung betragen jährlich rund 300 Millionen US-Dollar. Empfänger dieser Abgaben sind nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Autoren der Songs und nicht die Künstler und Plattenfirmen, da die Ausstrahlung der Songs im Radio als Werbemaßnahme für den Plattenverkauf gilt. Das Copyrightgesetz unterscheidet aber zwischen traditioneller und Online-Übertragung, so dass für Letztere Lizenzabgaben an Plattenfirmen und Künstler gezahlt werden müssen. Diese betrugen ursprünglich 70 US-Cent pro Song und 1000 Hörer. Mittlerweile hat sich die Recording Industry Association of America (RIAA) aber auf geringere Lizenzzahlungen mit den größeren Internet-Radios und nicht-kommerziellen Stationen geeinigt. Die NAB kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
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