Dialer nur noch über 0900-9-Rufnummerngasse
Kostenpflichtige Dialer müssen sich ab dem 14.12.2003 in der Rufnummerngasse 0900-9 registrieren wie einer Pressemitteilung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vom 12.12.2003 zu entnehmen ist. Als Dialer werden Internet-Einwahlprogramme bezeichnet, die bisher eine Datenverbindung über eine 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummer herstellen. Auch die in diesen Rufnummerngassen bereits registrierten Dialer-Programme müssen in die neue Rufnummerngasse überführt werden. »Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als 0900-9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal«, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. Dem Verbraucher soll hiermit die Gelegenheit gegeben werden, Dialer-Programme sperren zu lassen, ohne dass dabei auch andere Mehrwertdienste-Anwendungen betroffen sein müssen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben. Für diesen besteht laut keine Zahlungspflicht.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1625:
https://www.urheberrecht.org/news/1625/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Der Newsletter pausiert aufgrund personeller Engpässe für einige Zeit. (April 2026)
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.
