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10.10.2003; 17:48 Uhr
Verkauf von Programm zur Umgehung des Kopierschutzes untersagt
Macrovision erwirkt einstweilige Verfügung gegen MediaMarkt

Der Softwarehersteller Macrovision hat einem Bericht von heise online vom 8.10.2003 zufolge beim Landgericht Frankfurt (LG) eine einstweilige Verfügung gegen eine MediaMarkt-Filiale erwirkt, wonach dieser der Verkauf des Kopierschutz-Knackers »Macro 2000« untersagt ist. Mit Hilfe dieses Geräts ist es möglich, unter anderem auch das analoge Kopierschutzverfahren »Macrovision« von DVDs und VHS-Kassetten zu entfernen. Das Unternehmen stütze sich bei seinem Antrag auf § 95 a UrhG, wonach die Einfuhr, die Verbreitung und der Verkauf von Geräten, die die Umgehung wirksamer Kopierschutzverfahren ermöglichen, verboten ist.

Colin Nunn, Vice President of Operations, sieht in der Entscheidung eine klare Botschaft an alle Hersteller, Importeure, Distributoren und Verkäufer solcher Software, dass Macrovision die Umgehung seines Kopierschutzes nicht toleriert.

Institutionen:

[IUM/kr]

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