RIAA hat möglicherweise zum zweiten Mal fälschlicherweise Klage erhoben
Die Recording Industry Association of America (RIAA) könnte sich zum zweiten Mal bei der Identifizierung eines Internetnutzers und der darauf folgenden Anklageerhebung geirrt haben. Dies geht aus einem Bericht der Electronic Frontier Foundation (EFF) vom 14.10.2003 hervor. Der US-Musikbranchenverband hatte Klage gegen Ross Plank mit dem Vorwurf erhoben, dieser habe Hunderte von Titeln mit lateinamerikanischer Musik illegal zum Tausch angeboten. Laut des Berichts verfügt der Rechner des Angeklagte aber nicht über die hierfür erforderliche Tausch-Software.
Sollten die Angaben stimmen, würde es sich um die zweite fälschliche Anklage durch die RIAA handeln. Ende September 2003 hatte der US-Musikbranchenverband Schadensersatzklage gegen eine 66-jährige Rentnerin wegen Nutzung der Internet-Tauschbörse Kazaa erhoben. Doch nach den Angaben der Angeklagten besitzt sie keinen Computer, auf dem die Software für die Nutzung der Tauschbörse installiert werden kann. In beiden Fällen hat der Internet-Provider Comcast die Namen der Nutzer an die RIAA herausgegeben. Die Fehlerquelle könnte daher bei dem Provider liegen, der möglicherweise die falschen Kundendaten mit den von der RIAA angegebenen IPs kombiniert hat. Weiter könnte ein Nutzer absichtlich zwei IPs des gleichen Providers verwendet haben, um seine wahre Identität zu vertuschen.
Durch einstweilige Verfügungen wollte die RIAA Provider und Universitäten dazu anhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben.
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