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08.10.2003; 17:15 Uhr
KEF: Rundfunkgebührenerhöhung um 1,07 Euro je Monat
ARD: »Wert weit unter der medienspezifischen Teuerungsrate«

Die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro soll nach dem Zwischenbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) ab 1.1.2005 um umgerechnet 1,07 Euro je Monat steigen. Das wäre ein Zuschlag von 459 Millionen Euro pro Jahr für ARD und ZDF, in der gesamten Finanzperiode bis einschließlich 2008 also ein Betrag von mehr als 1,8 Milliarden Euro.

Dieses Ergebnis liegt unter den Forderungen der Öffentlich-Rechtlichen. Die ARD hatte für den Zeitraum von 2005 bis einschließlich 2008 rund 1,8 Milliarden Euro mehr verlangt, das ZDF hatte einen Mehrbedarf von 1,1 Milliarden Euro angemeldet. Das entspräche für die Landesrundfunkanstalten einer jährlichen Steigerung von 2,4 Prozent und für das ZDF einem jährlichen Zuwachs von 4,4 Prozentpunkten. Entsprechend fiel die Reaktion des Vorsitzenden der ARD, Prof. Jobst Plog, aus, der eine Steigerungsrate von lediglich 1,4 Prozent pro Jahr als einen Wert weit unter der medienspezifischen Teuerungsrate ansieht. Dies folgt aus einer Pressemitteilung der ARD vom 7.10.2003. Kritik an dem Bericht übt auch der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT). In einer am 7.10.2003 veröffentlichten Stellungnahme des VPRT-Präsidenten Jürgen Doetz warnt dieser vor einer Verschärfung der bestehenden Schieflage zu Lasten des privaten Rundfunks durch eine Erhöhung der Rundfunkgebühren.

Eine abschließende Stellungnahme der KEF wird für den 14.11.2003 erwartet. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer, die jedoch weitgehend an den Vorschlag der KEF gebunden sind.

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