»do-not-call«-Liste wird vorerst nicht gestoppt
Laut US-Medienberichten hat gestern ein US-Berufungsgericht entgegen der Vorinstanz entschieden, dass die so genannte »do-not-call«-Liste vorerst angewandt werden darf. In die von der US-Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) initiierten streitgegenständliche Liste konnten sich Konsumenten seit Ende Juni 2003 online eintragen, um sich vor ungewollten Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern zu schützen. Telefonmarketingunternehmen, die trotzdem auf der Liste registrierte Personen anrufen, sollten ab 1.10.2003 pro Anruf 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.
Nach der nun aufgehobenen Entscheidung des US-Bezirksgerichts in Colorado vom 25.9.2003 verstößt die Liste gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Mit diesem Urteil wurde dem Einsatz der Liste zunächst Einhalt geboten. Hierauf hatte die FTC vor dem Berufungsgericht beantragt, dass die umstrittenen Regelungen bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens in Kraft treten. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung mit der ansonsten zu befürchtenden gravierenden Verletzung der Interessen der Öffentlichkeit.
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