Kinoverbände geben gemeinsam ihre Ablehnung der FFG-Novelle kund
Anlässlich der am 24.9.2003 im Bundestag stattfindenden ersten Lesung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG), das am 1.4.2004 in Kraft treten soll, gaben die deutschen Kinoverbände in einer gemeinsamen Presseerklärung »erneut ihre geschlossene Ablehnung« des neuen FFG bekannt. Dies geht aus einem Bericht der »Mitteldeutschen Zeitung« vom 23.9.2003 hervor. »Kulturstaatsministerin Weiss erkennt die Belange der Kinobranche nicht«, zitiert das Blatt aus der Erklärung des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF), der AG-Kino-Gilde deutscher Filmkunsttheater und der Cineropa e.V. »Die Kinos werden weiterhin per Gesetz zum Zahlmeister der Filmnation Deutschland gemacht«. Währen die Kinobetreiber weiterhin zu einer gesetzlich geregelten Abgabe gezwungen wären, würden den privaten Fernsehanstalten freiwillige Sachleistungen zugestanden. Die Verbände weisen auf entsprechende Rechtsgutachten hin, nach denen das geplante Gesetz nicht verfassungsgemäß sei. Sie appellieren an die Ministerin, »noch vorhandene Chancen für einen Konsens zu nutzen«. Durch eine am 11.9.2003 gestartete Kampagne gegen das FFG möchte der HDV auch das Kinopublikum für seine Haltung gewinnen. Mittels 1000 Trailern, die in seinen Mitgliederkinos gezeigt werden und einer halbe Million Flyern möchte der Verband auf die »existenzbedrohenden Auswirkungen einer geplanten Erhöhung der gesetzlichen Filmabgabe für Kinos aufmerksam machen«, wie aus einer verbandseigenen Presseerklärung vom 10.9.2003 hervorgeht.
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