Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Generalstaatsanwältin
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem presserechtlichen Eilverfahren entschieden, dass die Generalstaatsanwältin Koppers dem Tagesspiegel zu Hintergründen ihrer strafrechtlichen Überprüfung eines von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für die BBBank aufgenommenen Grußworts Auskunft erteilen muss (Az.: VG 27 L 49/23). Darüber berichtet der Tagesspiegel.
Hintergrund des Verfahrens waren Recherchen des Spiegels, wonach Lindner mit der BBBank privat in einer Kreditbeziehung gestanden habe und nach Aufnahme des Grußwortes sein privater Kreditrahmen noch erweitert worden sei. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüfte daraufhin, ob ein Anfangsverdacht hinsichtlich des Straftatbestandes der Vorteilsnahme (§ 331 StGB) bestand. Sie verneinte dies.
Der Tagesspiegel hatte für eine eigene Berichterstattung Auskunft von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu den Hintergründen des Prüfverfahrens verlangt. Das Auskunftsbegehren betraf u.a. die Frage, ob und wie Lindner während des Prüfverfahrens mit der Staatsanwaltschaft kooperierte. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin verweigerte die Auskunft. Dem erteilte das Verwaltungsgericht Berlin nun eine Absage, da der begehrten Auskunft insbesondere nicht die Persönlichkeitsrechte Linders entgegenstünden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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