ARD kündigt Selbstverpflichtung zur Beschränkung seines Online-Angebots an
Die ARD plant ihren Auftrag und ihre zukünftigen Tätigkeiten im Online-Bereich durch eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung einzuschränken. Dies erklärten laut eines Berichts des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog und SWR-Intendant Prof. Peter Voß bei einem Gespräch mit BDZV-Präsident Helmut Heinen und dem Mitglied des BDZV-Präsidiums, Dr. Richard Rebmann, in der vergangenen Woche. So sind unter anderem Einschränkungen der Lokalberichterstattung, der Chat-Angebote sowie der Verlinkungen auf kommerzielle Angebote vorgesehen. Die Anzeigenportale, die in der Vergangenheit vor allem Stein des Anstoßes für den BDZV waren, sollen minimiert werden. Schon vor der Aufnahme des Gesprächs hatten der WDR und der NDR ihre Anzeigenportale gänzlich aus dem Internet entfernt.
Nach dem Bericht bezeichneten die Vertreter des BDZV-Präsidiums das angekündigte Selbstverpflichtungspapier als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung, jedoch sollten die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin beobachtet werden. Der Verband weist in seinem Bericht darauf hin, dass er die Online-Tätigkeiten der Öffentlich Rechtlichen in der Vergangenheit schon mehrfach beanstandet habe. Zur Vermeidung solcher zu beanstandenden »Problemfälle« vereinbarten BDZV und ARD die Errichtung eines gemeinsamen Ausschusses. Den Angaben des Verbandes zu Folge möchte das ZDF das Selbstverpflichtungspapier der ARD abwarten, bevor es eigene Schritte vornimmt.
Am 26.6.2003 einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder über den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Kernpunkt des 7. RÄStV ist eine Regelung zur Konkretisierung der Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie gibt auf der einen Seite Rahmenvorgaben für Programme und Angebote vor und nimmt die öffentlichen Rundfunkanstalten andererseits über Selbstverpflichtungen stärker in die Verantwortung. Die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen dürfen nunmehr nur programmbegleitend und mit programmbezogenem Inhalt unterbreitet werden. Der 7. RÄStV bedarf noch der Ratifizierung durch die Länderparlamente und soll am 1.4.2004 in Kraft treten.
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