Max zieht gegen Münchner Justiz vor Verfassungsgericht
Das Hamburger Magazin »Max«, das in der Verlagsgruppe Milchstrasse erscheint, wird laut eines Artikels des »Hamburger Abendblatts« vom 23.9.2003 Verfassungsbeschwerde einlegen. In dem Fall hatte das Landgericht München eine Redaktionsdurchsuchung bei der Zeitschrift wegen ihrer Berichterstattung über die Ausstellung »Körperwelten« durchführen lassen. Für den Bericht war ein nächtliches Foto-Shooting mit Gunther von Hagens plastinierten Ausstellungsstücken veranstaltet worden. Die daraufhin abgebildeten Fotografien zeigten unter anderem einen Basketball-Spieler vor dem Haus der Kunst. Nach Ansicht des Landgerichts München stellte dies eine strafbare »Störung der Totenruhe« dar. »Wir lassen uns das nicht gefallen. Die Pressefreiheit hat durch diese völlig unverhältnismäßige Aktion der Münchener Justiz schweren Schaden genommen«, zitiert der Bericht Christian Krug, Chefredakteur der Illustrierten »Max«.
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