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02.09.2003; 11:30 Uhr
Beschwerde gegen erstmaligen gerichtlichen Baustopp für Mobilfunk-Sendeanlage
T-Mobile geht gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vor

T-Mobile wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 1.7.2003 (Az.: 4 VG 4640/2002), der den Baustopp für eine UMTS-Sendeanlage verfügte, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg einlegen.

Die Anwohner der Anlage im Stadtteil Rotherbaum hatten Widerspruch beim zuständigen Bezirksamt Eimsbüttel eingelegt. Der Widerspruch erlangte durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg aufschiebende Wirkung. Der Bau der Anlage wurde im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gestoppt, da diese eine nachvollziehbare psychische Belastung für die Anwohner der Anlage verursache. Die Sendeleistung der Anlage sei zu groß und nicht auf das Wohngebiet beschränkt.

T-Mobile hält die Entscheidung des Gerichts für einen Einzelfall und wird Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg einlegen, wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilte. Allerdings werde »die Angst vor elektromagnetischer Strahlung neu belebt«, so der Sprecher.

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