EMI Frankreich muss Kaufpreis für kopiergeschützte CD erstatten
Das Tribunal de Grande Instance de Nanterre, Frankreich, hat EMI Frankreich verurteilt, einer Frau den Kaufpreis für eine kopiergeschützte CD zurückzuerstatten und gleichzeitig abgelehnt EMI Kopierschutzvorrichtungen an sich zu verbieten.
Die Frau hatte eine CD von Alain Souchon »J'veux du live« bei der Supermarktkette Auchon gekauft und konnte diese nicht in ihrem Auto-CD-Spieler wiedergeben, da sie mit einem Kopierschutz versehen war. Die französische Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir unterstützte die Klage gegen das Musiklabel EMI und Auchon.
Das Gericht verurteilte den französischen Ableger des Musikkonzerns, der Verbraucherin den Kaufpreis zurückzuerstatten oder alternativ eine voll funktionsfähige CD zu liefern. Ohne Erfolg blieb die Organisation UFC-Que Choisir mit ihrer Forderung, EMI zu verbieten, CDs mit Kopierschutz zu versehen, die das Gericht zurückwies. Lediglich der Vertrieb defekter, da nicht abspielbarer CDs, wurde beanstandet. Die Supermarktkette Auchan entkam der Verurteilung wegen Verletzung der Informationspflicht gegenüber der Kundin bezüglich des Vorhandenseins eines Kopierschutzes.
Der Sprecher von UFC-Que Choisir, Julien Dourgnon, sieht den Kampf von UFC-Que Choisir gegen Kopierschutz auf CDs bestätigt. UFC-Que Choisir wirft der Musikindustrie vor, falsche Informationen zu verbreiten, die Plattenverkäufe seien 2002 in Frankreich um zehn Prozent und CD-ROM Abgaben um 44 Prozent gestiegen. Auch der Präsident von EMI Recorded Music Continental Europe, Emmanuel de Buretel, begrüßte das Urteil: »Ich bin froh, dass das Gericht unseren Weg gegangen ist. Es ist lebenswichtig für uns, unsere CDs vor Piraterie zu schützen.«.
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