Auslieferungsverbot auch für zweite Version des Biller-Romans Esra
Auch die zweite Version Maxim Billers Romans »Esra« darf nicht ausgeliefert werden. Das entschied das Landgericht München I (LG) laut eines Berichts der »Süddeutschen Zeitung« vom 22.8.2003 durch Entscheidung vom 21.8.2003. Nach Ansicht des Gerichts verletzt auch die überarbeitete Romanversion die Persönlichkeitsrechte der Ex-Freundin Billers und deren Mutter. Die beiden Frauen hatten sich schon in den Figuren der ersten Version wieder erkannt und ein Auslieferungsverbot durch einstweilige Verfügung vor dem LG erstritten. Das Oberlandesgericht München (OLG) hob jedoch die vom LG bestätigte einstweilige Verfügung wieder auf. Nach Ansicht der Richter konnte das Buch nach Vornahme umfangreicher Streichungen bis zur Klärung der Streitfrage im Hauptverfahren wieder in den Handel gebracht werden. Der beklagte Verlag Kiepenheuer & Witsch verpflichtete sich unter anderem, alle Straßen, Orte und Länder zu streichen. Nach Auffassung des LG sind die Frauen aber auch nach Vornahme der Änderungen weiterhin erkennbar.
Der umstrittene Roman beschreibt das Scheitern der Liebesbeziehung eines jungen Schriftstellers namens »Adam« zu einem Mädchen mit dem Namen »Esra«. Dem Buch zu Grunde liegt unstrittig eine eineinhalbjährige Beziehung Billers mit einer Münchener Schauspielerin. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch, bei dem der Roman veröffentlicht wurde, hatte sich auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Kunst berufen. Biller habe für den Roman zwar wie viele Schriftsteller vor ihm auf Ereignisse aus dem wirklichen Leben zurückgegriffen. Trotzdem handele es sich bei dem Buch um ein »genuines Werk der literarischen Fantasie«, das »keinerlei außerliterarische Absichten« verfolge. Der »durchschnittliche Leser« könne die im Roman beschriebenen Personen nicht erkennen.
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