Premiere siegt im Kampf gegen Digital-Piraterie
Die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zur Programmierung dieser Karten ist verboten, soweit davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Mittel zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen eingesetzt werden. Bei Missachtung der Verfügung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro. Das entschied das Landgericht Hamburg durch einstweilige Verfügung vom 26.8.2003 laut einer Pressemitteilung des Pay-TV-Senders Premiere. Im Fall hatte einer der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland unbeschriebene Karten und die zum Programmieren notwendigen Geräte im Internet mit Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten beworben. Die Abteilung E-Security bei Premiere, die von dem Pay-TV-Sender eigens für operative Maßnahmen gegen die Smartcard-Piraterie geschaffen worden war, war im Rahmen ihrer Ermittlungen auf die Internetseite aufmerksam geworden. Premiere beantragte hierauf die einstweilige Verfügung.
»Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer«, erklärte Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere, laut der Meldung. Die Entscheidung werde die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch den Handel mit gefälschten Karten erheblich erschweren.
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