Auch Sachsen lehnt höhere Rundfunkgebühren ab
Mit Sachsen hat sich nun ein weiteres Bundesland ausdrücklich gegen die von ARD und ZDF beantragte Erhöhung der Rundfunkgebühren ausgesprochen. Dies geht aus einer Meldung der ddp vom 26.8.2003 hervor. Nach dem Willen des sächsischen Staatskanzleichefs Stanislaw Tillich (CDU) sollten die Öffentlich Rechtlichen versuchen, mit den bisherigen Mitteln auch in Zukunft auszukommen und so wirtschaftlich wie möglich mit den Gebührengeldern umgehen. Eine Aufstockung von derzeit 16,15 Euro auf mehr als 18 Euro sei den Bürgern nicht zuzumuten. Aber auch generell sei eine Erhöhung »nicht vermittelbar«. Tillich begründete seine Aussage gegenüber der ddp mit einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der Staatskanzlei, wonach 93 % der Sachsen die beantragte Erhöhung der Rundfunkgebühren für nicht vertretbar halten.
Statt einer Gebührenerhöhung sollten die öffentlichen Rundfunkanstalten durch eine Selbstverpflichtung den Fehlentwicklungen der Vergangenheit entgegenwirken und dafür Sorge tragen, dass ihre Programme nicht weiter ausuferten. Neue Programme dürften nur noch zugelassen werden, wenn alte zugleich dafür aufgegeben würden, erklärte Tillich. Da die Qualität, nicht die Quantität der Programme ausschlaggebend sei, plädiere Sachsen dafür, die Anzahl der Programme staatsvertraglich zu begrenzen. Hierbei verwies der Staatskanzleichef auf den kurz vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten stehenden 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV), der ab Oktober 2004 alle zwei Jahre einen zu veröffentlichenden Bericht der Öffentlich Rechtlichen über die Erfüllung ihres jeweiligen Programmauftrags sowie Qualität und Quantität ihrer Angebote fordert.
Kernpunkt des 7. RÄStV ist eine Regelung zur Konkretisierung der Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie gibt auf der einen Seite Rahmenvorgaben für Programme und Angebote vor und nimmt die öffentlichen Rundfunkanstalten andererseits über Selbstverpflichtungen stärker in die Verantwortung. Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen danach nur programmbegleitend und mit programmbezogenem Inhalt unterbreitet werden. Diese Änderung führte Tillich vor allem auf die Initiative des Freistaats zurück und verwies auf die Emnid-Umfrage, wonach 86 % der Sachsen kein Verständnis für eine Verwendung der Gebührengelder für die Internet-Angebote aufbringen würden.
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