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28.08.2003; 16:24 Uhr
US-Musikbranchenverband gibt Methode der Herkunftsprüfung von Musikdateien bekannt
RIAA bringt Datenbanken mit Fingerprints zum Einsatz

Die Recording Industry Association of America (RIAA) setzt bei ihrer Verfolgung von Tauschbörsennutzern Datenbanken ein, mit denen sich die Herkunft bestimmter MP3-Dateien bestimmen lässt. Nach einem Bericht der AP wehrt sich eine Nutzerin der Tauschbörse Kazaa, die unter dem Pseudonym nycfashiongirl rund 1.000 Musikdateien angeboten haben soll, gegen das Vorgehen der RIAA. Diese hatte von ihrem Provider Verizon Auskunft über die persönlichen Daten der Userin verlangt, um gerichtliche Schritte einleiten zu können. Gegen dieses Auskunftsbegehren setzt sich die Frau nun zur Wehr. Nach ihren Angaben handelt es sich bei den angebotenen Dateien um Kopien von von ihr selbst gekaufter CDs. Die RIAA bezeichnete dies als Schutzbehauptung und erklärte, man habe durch den Vergleich der MP3-Dateien mit so genannten »Fingerprints« früher gesammelter Dateien die Spur der Musikstücke zurückverfolgen können und festgestellt, dass einige schon im Mai 2000 bei Napster zum Tausch angeboten worden seien. Der Anwalt der Frau beantragte zwei Wochen Zeit, um eine detaillierte Erwiderung der Anschuldigungen ausarbeiten zu können. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei den Angaben der RIAA um »Nebelbomben der Industrie«. Der Branchenverband wolle damit von der Unrechtmäßigkeit der Auskunftsbegehren ablenken, die zu einer Verletzung der Privatsphäre führen würden.

Seit Ende Juni 2003 versucht die RIAA durch einstweilige Verfügungen Provider und Universitäten dazu anzuhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben.

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[IUM/kr]

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