Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfes des Filmförderungsgesetzes
Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfes des Filmförderungsgesetzes (FFG) untersuchen soll. Dies berichtet blickpunktfilm.de in der Ausgabe vom 20.8.2003. Wie schon in einer verbandseigenen Pressemitteilung vom 21.5.2003 berichtet, hegt der HDF Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des FFG-Entwurfes aufgrund einer Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Filmtheaterbetreibern, die der Verband in der Novelle sieht. Die Kinobetreiber wären weiterhin zu einer gesetzlich geregelten Abgabe gezwungen, wohingegen den privaten Fernsehanstalten freiwillige Sachleistungen zugestanden würden. Die Möglichkeit der Fernsehsender zur Verhandlung im Gegensatz zur Zwangssteuer für Filmtheaterbetreiber führe zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des FFG-Entwurfes. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine nach Umsatzgrenzen gestaffelte Anhebung der Filmabgabe vor.
Die Bundesregierung hatte am 21.5.2003 dem von der Beauftragten für Kultur und Medien, Christina Weiss, eingebrachten Gesetzesentwurf zugestimmt. Das FFG soll noch in diesem Jahr den Bundestag und den Bundesrat passieren und am 1.1.2004 in Kraft treten.
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