Grätz gegen geplante Novellierung des WDR-Gesetzes
Der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Reinhard Grätz, sieht keinen Bedarf für die von der Düsseldorfer Landesregierung angekündigte Gesetzesnovellierung. Nach einem Bericht des »Evangelischen Pressedienstes« (epd) vom 20.8.2003 erklärte Grätz, eine entsprechende Gesetzesänderung könne zu einer zu restriktiven Festlegung der Kernaufgaben der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt führen. Eine eng gefasste Definition der Grundversorgung liege im Interesse der privaten Rundfunkunternehmen und stehe nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das auch in seinen jüngsten Urteilen die klassischen Funktionen des Rundfunks, also das gesamte Spektrum von Information, Bildung und Unterhaltung, betont.
Miriam Meckel, Staatssekretärin in der NRW-Landesregierung, hatte im Rahmen des »Medienforums NRW« den Beginn der Novellierung für den Herbst 2003 angekündigt. Der Programmauftrag solle durch eine Selbstverpflichtungserklärung nach dem BBC-Modell präzisiert und auch Fragen nach Personalbestand, Herstellungs- und Rechtekosten schlüssig beantwortet werden. Durch die Einschaltung einer Berichtsinstanz solle die Rundfunkanstalt zu Transparenz und öffentlich nachvollziehbarer Rechenschaft verpflichtet werden. Grätz sieht zwar aufgrund der Überführung der analogen Frequenzen in das digitale Zeitalter einen Novellierungsbedarf. Jedoch sollten andere Themen wie die Online-Aktivitäten des WDR nicht behandelt werden. Auch die Forderung nach mehr Transparenz sei nicht gerechtfertigt. Hierbei beruft sich der Rundfunkratsvorsitzende auf die EU-Kommission, die längst anerkannt habe, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit dem vorhandenen Regelwerk transparent genug sei.
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