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23.07.2003; 16:43 Uhr
EU-Ministerrat beschließt neue EU-Verordnung zur Bekämpfung der Nachahmung und Piraterie
Reaktion auf wachsendes organisiertes Verbrechen und starken Anstieg illegal kopierter Produkte im Welthandel

Der EU-Ministerrat hat am 22.7.2003 in Brüssel nach nur sechs Monate andauernden Verhandlungen eine Verordnung zum Schutz der Inhaber geistigen Eigentums vor Produkt- und Markenpiraterie beschlossen, die am 1.7.2004 in Kraft treten soll. Dies folgt aus einer Pressemitteilung der Europäischen Union vom 22.7.2003.

Die Mitgliedstaaten reagieren damit auf den Anstieg der illegal hergestellten Produktkopien im weltweiten Handel und die Ausweitung des organisierten Verbrechens in diesem Bereich. Angaben der EU-Kommission zufolge liegt der Anteil der gefälschten Produkte im Welthandel bei 5 bis 7 %. Die Anzahl der beschlagnahmten gefälschten Artikel an den Außengrenzen der EU sei von zehn Millionen im Jahr 1998 auf 100 Millionen im Jahr 2001 gestiegen. Dabei handele es sich neben Textilien auch um CDs und DVDs, Lebensmittel und sogar gefälschte Teile für den Bau von Flugzeugbremsen. Die Produkte stammten vor allem aus Osteuropa und Asien.

Die neue Verordnung soll die bisherige Zollverordnung Nr. 3295/94 vom 22.12.1994 ersetzen und den Zollbehörden in Fällen von Produkt- und Markenpiraterie bei Schutzrechtsverletzungen ein schnelleres und wirksameres Einschreiten ermöglichen. Kern der Verordnung ist die Ermöglichung einer engeren Zusammenarbeit von Herstellern und Zollbehörden. Erstere müssen die anfallenden Verwaltungskosten, die bei der eingeschalteten Zollbehörde anfallen, nicht mehr zahlen. Mit dieser Regelung kommen die Mitgliedstaaten vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegen. Weiterhin wird mit den neuen Regeln die rasche Zerstörung von sichergestellten Fälschungen erleichtert.

EU-Kommissar Frits Bolkenstein, der für den Binnenmarkt zuständig ist, äußerte sich positiv zu der schnellen Einigung der Mitgliedstaaten. »Produktfälschungen und Piraterie gefährden den Innovationsgeist und die Kreativität«, so Bolkenstein. »Dieser Bereich trägt inzwischen zu fünf bis sieben Prozent aller weltweiten Handelsumsätze bei und führt in der EU zu Verlusten in Höhe von zwei Milliarden Euro.« Der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Horst Prießnitz begrüßte die Annahme der neuen Verordnung laut eines Berichts des Online-Angebots des »Handelblattes« vom 23.7.2003 und wertete sie als Erfolg im Kampf gegen die Produktpiraterie. »Die vorgesehene erleichterte Zerstörung beschlagnahmter Ware verhindert, dass die Verbraucher gefährdende Ware wieder in den Verkehr gelangen kann«, so Prießnitz.

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