Auslieferungsverbot Billers Romans Esra aufgehoben
Maxim Billers Roman »Esra« darf nach Vornahme umfangreicher Kürzungen und Schwärzungen wieder ausgeliefert werden. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) laut eines Berichts der AP vom 23.7.2003 durch Urteil vom 23.7.2003 (Az. 21 U 9218/03). Im Fall hatten sich eine Ex-Freundin Billers und deren Mutter in Figuren des Romans wieder erkannt und sich durch »unangemessene Darstellung« in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen. Der umstrittene Roman beschreibt das Scheitern der Liebesbeziehung eines jungen Schriftstellers namens »Adam« zu einem Mädchen mit dem Namen »Esra«. Dem Buch zu Grunde liegt unstrittig eine eineinhalbjährige Beziehung Billers mit einer Münchener Schauspielerin. Auf Antrag beider Betroffenen verhängte das Landgericht München (LG) ein Auslieferungsverbot durch einstweilige Verfügung. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch, bei dem der Roman veröffentlicht wurde, hatte sich gegenüber den Vorwürfen auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Kunst berufen. Biller habe für den Roman zwar wie viele Schriftsteller vor ihm auf Ereignisse aus dem wirklichen Leben zurückgegriffen. Trotzdem handele es sich bei dem Buch um ein »genuines Werk der literarischen Fantasie«, das »keinerlei außerliterarischen Absichten« verfolge. Der »durchschnittliche Leser« könne die im Roman beschriebenen Personen nicht erkennen.
Das OLG hob die vom LG bestätigte einstweilige Verfügung wieder auf. Nach Ansicht der Richter kann das Buch vorerst wieder in den Handel gebracht werden, wenn der Verlag Kiepenheuer & Witsch umfangreiche Streichungen vornimmt. Hierzu verpflichtete sich der Verlag. Es seien alle Straßen, Orte und Länder zu streichen, erklärte der Vorsitzende Richter gegenüber AP. Die Frage, ob der Roman die Persönlichkeitsrechte der Frauen verletzt und diese Vorrang vor der Kunstfreiheit haben, werde erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden. Das Urteil sei in einem halben Jahr zu erwarten. »Intime Einzelheiten sind so weit ausgebreitet, dass möglicherweise die Freiheit der Kunst das Nachsehen haben könnte«, erklärte Richter Walter Seitz.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1396:
https://www.urheberrecht.org/news/1396/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.