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25.07.2003; 17:05 Uhr
Amerikanische Universitäten stellen sich Vorgehen der RIAA entgegen
Keine Datenherausgabe wegen angeblicher Formfehler bei der Einreichung einstweiliger Verfügungen

Das Boston College sowie das Massachusetts Institute of Technology (MIT) haben laut US-Medienberichten vom 25.7.2003 bekannt gegeben, dass sie die von der Recording Industry Organisation of America (RIAA) im Rahmen ihrer Kampagne zur Identifizierung der Tauschbörsennutzer geforderten Daten der verdächtigten Studenten zunächst nicht herausgeben werden. Diesen Entschluss begründeten die Universitäten mit dem Vorliegen angeblicher Formfehler bei der Einreichung der einstweiligen Verfügungen. So seien die Schreiben nicht vor Ort, sondern in Washington eingereicht worden, außerdem sei die Frist von einer Woche, innerhalb der sich die Einrichtungen mit den geforderten Informationen zurückmelden müssten, viel zu kurz bemessen. Nach dem Family Education Rights and Privacy Act (FERPA) betrage eine Frist gewöhnlich 45 Tage.

»Wir versuchen nicht, unsere Studenten vor den Folgen möglicher Urheberrechtsverletzungen zu bewahren«, kommentierte ein Sprecher des Boston College das Vorgehen der Einrichtung. Sobald die RIAA die Formfehler beheben würde, würden sie die verlangten Daten erhalten. Nach Ansicht der RIAA liegen die monierten Formfehler nicht vor. Vielmehr sehen die Vertreter der US-Musikindustrie in dem Verhalten der Universitäten eine Erfüllungsverweigerung der Forderungen, die der RIAA zustünden.

Durch einstweilige Verfügungen wollte die RIAA Provider und Universitäten dazu anhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben.

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