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12.07.2003; 18:40 Uhr
Erstmals Milliardemarke bei CD-Raubkopienverkauf überschritten
Jede dritte verkaufte CD ist Raubkopie

In den vergangenen drei Jahren sind weltweit über 50 Prozent mehr Raubkopien von Musik-CDs verkauft worden als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2002 hat die Zahl der verkauften CD-Raubkopien mit dem Überschreiten der Milliardemarke ihren bisherigen Höchstpunkt erreicht. Das geht aus dem Commercial Piracy Report 2003 hervor, den die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) laut eines eigenen Berichts vom 10.7.2003 am selben Tag in London vorlegte. Mit geschätzten 4,5 Milliarden Dollar (knapp 4 Milliarden Euro) Gesamtumsatz wurde damit etwa jeder dritte weltweit verkaufte Tonträger illegal produziert. Der Absatz der Raubkopien sei allein im letzten Jahr um 14 Prozent gestiegen, der Raubkopien-Markt insgesamt einschließlich Kassetten sei um sieben Prozent gewachsen.

Nach Auffassung des Verbandes ist der Handel mit illegal vervielfältigten Tonträgern in vielen Fällen in der Hand des organisierten Verbrechens. »Der legalen Musikindustrie droht in mehreren besonders hart getroffenen Ländern der Zusammenbruch«, hieß es. Bei den am stärksten betroffenen Ländern handele es sich um Brasilien, China, Mexiko, Paraguay, Polen, Russland, Spanien, Taiwan, Thailand und die Ukraine. Angeführt werde die Liste der Länder von China, wo über 90 Prozent der Aufnahmen Raubkopien seien.

Die IFPI appellierte an die Gesetzgeber, die CD-Produktion stärker zu regulieren und Verletzungen des Urheberrechts strenger zu verfolgen. »Einige der weltweit aufregendsten zukunftsträchtigen Musikmärkte kämpfen um das Überleben, nur weil die Regierungen auf den Anstieg der Raubkopien träge reagieren«, erklärte Tim Bowen, Chef des britischen und irischen Bereichs des deutschen Musikriesen BMG.

Nach dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das im August 2003 in Deutschland in Kraft treten soll, wird die Regelung zur Privatkopie dahingehend eingeschränkt, dass Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch nur zulässig sind, »soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird«.

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