Bertelsmann wehrt sich gegen Milliardenklage
Am kommenden Donnerstag, den 17.7.2003, will Bertelsmann beim US-Bundesgericht in New York einen Antrag auf Abweisung einer Schadensersatzklage von 17 Milliarden US-Dollar einreichen, die von etwa 160.000 Urhebern und Musikverlegern im Februar 2003 gegen das Unternehmen anhängig gemacht wurde. Das geht aus Informationen des Nachrichtenmagazins »Spiegel« hervor. In dem 50-seitigen Antrag heiße es, die Vorwürfe der Kläger, unter anderem die Musikkonzerne EMI und Universal, seien haltlos.
Die Kläger werfen dem deutschen Medienkonzern vor, durch Zurverfügungstellung von Krediten und Führungskräften Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Das Unternehmen hätte die Rechtsverletzungen durch die Nutzer von Napster billigend in Kauf genommen, um bei einer späteren Übernahme der Tauschbörse Zugriff auf einen möglichst großen Kundenstamm zu bekommen. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Konkurs anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Zum Vorwurf machen die Kläger es Bertelsmann vor allem, dass das Unternehmen seine Zahlungen nicht von der Abstellung von Urheberrechtsverletzungen abhängig gemacht habe.
Nach Informationen des »Spiegel« plante Universal noch vor Bertelsmann Napster zu kaufen. Der Kauf sei aber an den überzogenen Preisvorstellungen von Napster, das sich selbst mit rund zwölf Milliarden US-Dollar bewertet habe, gescheitert. Napster war im Mai 1999 von dem damals 19-jährigen Shawn Fanning im kalifornischen Redwood City gegründet worden. Vorübergehend nutzten weltweit mehr als 65 Millionen Teilnehmer die Tauschbörse, über die kostenlos Musikdateien ausgetauscht werden konnten. Nach einer Klage der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen musste das Internetangebot allerdings bereits im Juni 2000 wieder schließen. Im folgenden Jahr durfte Napster seinen Betrieb wieder aufnehmen, musste aber einen Großteil der angebotenen Musikdateien sperren und Filter einsetzen, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Bereits im Oktober 2000 hatte sich die Bertelsmann-Gruppe an dem Unternehmen beteiligt. Die Gütersloher hofften, die große Bekanntheit des Internetangebots beim Aufbau eines kostenpflichtigen Musikdienstes nutzen zu können. Kredite von rund 85 Millionen US-Dollar waren aber weitgehend erfolglos. Im September 2002 untersagte ein US-Konkursgericht wegen befürchteter Interessenkonflikte den Einstieg von Bertelsmann bei Napster.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1385:
https://www.urheberrecht.org/news/1385/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.