RIAA erwirkt 871 Vorladungen gegen private Anwender
Die Recording Industry Association of America hat ihre Drohung wahr gemacht und bereits 871 Vorladungen an private User erwirkt. Nach Angaben von US-Gerichten werden täglich etwa 75 weitere Vorladungen bewilligt. Nachdem die RIAA bereits vorige Woche Strafandrohungen an Internet-Service-Provider verschickt hatte, will sie nun auch einzelne Nutzer verklagen. Diesen wird vorgeworfen, in Internet-Tauschbörsen Musikstücke zum Tausch anzubieten. Der US-amerikanische Tonträgerverband hatte am 25.6.2003 massive Schadensersatzklagen gegen Personen angekündigt, die auf ihrem Computer über Tauschbörsen Musik zum Download für andere frei geben. »Nachdem wir das Sammeln von Beweisen begonnen haben, riskieren individuelle Computernutzer, die weiterhin illegal Musik für Millionen andere anbieten, Anzeigen, die sie tausende Dollar kosten und in Kriminal-Strafverfahren verwickeln können«, hatte sich RIAA-Präsidenten Cary Sherman gegenüber der dpa geäußert. Die Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben. Bei der Auswahl der Adressaten der Vorladungen beschränkt sich die RIAA nicht wie noch am 25.6.2003 angegeben auf Anwender, die »eine wesentliche Anzahl« urheberrechtlich geschützter Werk zum Tausch anbieten. Nach einem Bericht der AP sind auch solche Anwender betroffen, die gerade fünf Stücke zum Tausch anbieten. Für jedes dieser Stücke müssen die Anwender im Fall eines erfolgreich verlaufenen Verfahrens zwischen 750 und 150.000 US-Dollar zahlen. »Es sieht nicht so aus, dass die RIAA nur ein paar kleine Fische verfolgen will«, kommentierte Alan Davidson, Sprecher der Bürgerrechts-Organisation Center for Democracy and Technology das Vorgehen des Verbandes.
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