Bundesregierung plant Vorgehen gegen Spam
Verbraucher sollen in Zukunft durch ein Gesetz vor den unerwünschten Spam-Mails geschützt werden. Laut eines Artikels der »Berliner Zeitung« vom 21.7.2003 kündigte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast den Beschluss eines entsprechenden Gesetzes im Bundestag für den Herbst 2003 an. Damit schließt sich die Grünen-Politikerin Forderungen der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion an.
Nach dem Gesetz sollen Spam-Mails nur noch mit vorheriger Zustimmung des Empfängers verschickt werden dürfen. Man werde den Versendern mit drastischen Gegenmaßnahmen begegnen, sicherte Künast zu. Gewinne, die unter Verstoß gegen das Zustimmungserfordernis erzielt würden, könnten dann bei dem betroffenen Unternehmen eingezogen werden. Die Grünen-Ministerin will ihre Pläne aber nicht auf Deutschland beschränken und setzte sich zugleich für internationale Vereinbarungen ein. »Das könnten zum Beispiel Mindeststandards für Provider sein«, so Künast.
Die Grünen-Politikerin appellierte an die Anbieter von Internet-Diensten, diese mögen unerwünschte Werbepost aus der E-Mail heraushalten. »Es ist ein klassischer Dienst am Kunden, unverlangte E-Mails auszufiltern«. Andererseits sollten Nutzer bei der Wahl des Anbieters nicht nur auf den Preis sehen, sondern auch dessen Umgang mit Spam-Mails berücksichtigen.
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