Prüfpflicht durch die Freiwillige Selbstkontrolle gilt nicht für Tonträger
Tonträger sind von der Prüfpflicht durch die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) nicht erfasst; hierzu zählen so genannte Enhanced CDs selbst dann, wenn sie einen Filmanteil enthalten. So äußerte sich Dr. Thorsten Braun, Syndikus des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft e.V. in einer Pressemitteilung der Phonoverbände vom 1.7.2003. Daher sei im Handel eine für Filme erforderliche Alterseinstufung der FSK nicht erforderlich. Gespräche des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft mit den Obersten Landesjugendbehörden hatten ergeben, dass Tonträger mit einem untergeordneten Videoanteil nicht dem am 1.4.2003 in Kraft getretenen neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen. Dr. Thorsten Braun begrüßte die Klarstellung der Behörden, da die Regelung in der Praxis zu Verwirrung geführt hatte. So zeichneten einzelne Musikhändler vor allem Maxi-CDs mit Musikvideos mit dem Etikett »FSK 18« aus, weil sie von einer Prüfpflicht ausgingen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1362:
https://www.urheberrecht.org/news/1362/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.