Bundestag stimmt Vermittlungsvorschlag zu neuem Urheberrecht zu
Nachdem sich Bundestag und Bundesrat am 2.7.2003 im Vermittlungsausschuss auf das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geeinigt haben, hat der Bundestag dem Vermittlungsvorschlag am 3.7.2003 zugestimmt und den neuen Gesetzesentwurf verabschiedet. Nun hat der Bundesrat nochmals am 11. Juli, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, darüber zu befinden. Das neue Urheberrechtsgesetz könnte dann nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Anfang August in Kraft treten.
Nach dem angenommenen Vermittlungsvorschlag soll die Regelung zur Privatkopie dahingehend eingeschränkt werden, dass Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch nur zulässig sind, »soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird«. Dies folgt aus einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 2.7.2003. Der CDU/CSU-dominierte Bundesrat hatte die Beschränkung des Rechts zur Privatkopie in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gefordert - nur die Herstellung von Kopien von rechtmäßigen Vorlagen solle erlaubt sein. Die Bundesländer begründeten dies mit den sonst bestehenden Missbrauchsmöglichkeiten. Dagegen wandte der Bundestag ein, dass es dem Nutzer oft nicht möglich sei, die Legalität der Quelle festzustellen. Am 23.5.2003 rief der Bundesrat mehrheitlich den Vermittlungsausschuss an. Der nun gefundene Kompromiss des Verbots der Privatkopie aus »offensichtlich« rechtswidrigen Quellen soll nach der Pressemitteilung dazu beitragen, »die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch« zu unterbinden, da »die durch deren Herstellung verursachte Rechtsverletzung nicht dadurch manifestiert werden soll, dass aus diesen Vorlagen gewonnene Kopien zum privaten Gebrauch zugelassen werden«.
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