VPRT: Sicherung des fairen Wettbewerbs im dualen Rundfunksystem durch Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) fordert die Beseitigung der strukturellen und ökonomischen Schieflage zu Lasten des privaten Rundfunks im dualen System. So äußerte sich VPRT-Präsiden Jürgen Doetz in einer Stellungnahme vom 19.06.2003 anlässlich der abschließenden Beratungen der Ministerpräsidenten über den siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) am 26.06.2003.
Die Notwendigkeit einer klaren Auftragsdefinition werde besonders am Beispiel des Bieterverhaltens der Öffentlich-Rechtlichen um die Fußballübertragungsrechte deutlich. »Während der private Rundfunk Kostenbewusstsein und marktgerechtes Verhalten demonstriert, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk offenkundig kein Problem damit, privatwirtschaftliche Angebote deutlich zu überbieten und damit mit Gebührengeldern die Spielregeln des Marktes außer Kraft zu setzen«, erklärt Doetz. Der VPRT appellierte an die Ministerpräsidenten der Länder, dem Vorstoß der Ministerpräsidenten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, Edmund Stoiber und Peer Steinbrück, zu folgen, die eine Nullrunde für die Rundfunkgebühr gefordert hatten. Ein überteuerter Rechteerwerb bei der Festsetzung von Rundfunkgebühren dürfe keine Rolle spielen.
Doetz begrüßte die vorgesehene Klarstellung im siebten RÄStV, dass weder öffentlich-rechtliches Pay-TV noch Pay-Radio oder andere Bezahlangebote vom Grundversorgungsauftrag der Anstalten gedeckt seien. Er forderte dies auch für öffentlich-rechtliche Sport- oder Wetterportale im Internet. Der VPRT-Präsident wiederholte die Forderung des Verbandes, den in einer neuen Definition vorgesehenen Programmbezug von Druckwerken und Mediendiensten der Anstalten um das Kriterium der Ausschließlichkeit zu ergänzen. Erst dadurch werde sichergestellt, dass nur Druckwerke und Mediendienste mit direktem Bezug zum Inhalt eines tatsächlich ausgestrahlten Programms vermarktet werden dürfen. Eine ablehnende Haltung nahm Doetz zu der Diskussion um die Einführung einer Radioquote ein. Das Ziel der Förderung junger Musiker könne so nicht erreicht werden. Abschließend forderte er die Festsetzung von Rahmenbedingungen für »einen gesicherten Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung« privater Programmanbieter spätestens durch den achten RÄStV. Als Beispiel nannte Doetz die Aufnahme eines Entbündelungs- und Vermarktungsverbots ins Gesetz. Hiermit werde das Zustimmungserfordernis des Programmveranstalters für die Entbündelung und Vermarktung von Programmsignalen durch den Kabelnetzbetreiber sichergestellt.
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