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24.06.2003; 15:37 Uhr
MABB: Privatsender wurden nicht durch Gebührengelder mitfinanziert
Medienanstalt weist Vorwurf des Brandenburger Rechnungshofs zurück

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) wehrt sich gegen den Vorwurf des Brandenburger Rechnungshofs, sie habe gesetzwidrig privaten Rundfunkveranstaltern durch Gebührengelder eine Finanzspritze erteilt. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp erklärte MABB-Direktor Hans Hege am 22.6.2003 im RBB-Sender radioEINS, die Privatsender hätten keinen Cent von der Medienanstalt erhalten. In Berlin-Brandenburg sei wie in den meisten anderen Bundesländern der neue digitale Hörfunk DAB gefördert worden. Dieser stelle aber für die Privatsender zunächst keine zusätzliche Einnahmequelle dar. Allerdings sei die Förderung zurückgefahren und die Lizenzen von den privaten Veranstaltern zurückgegeben worden.

Hege wies auf die Initiative des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), für die Länder hin, wonach die Förderung erhöht werden soll. Im Gegensatz zu dem Brandenburger Rechnungshof, der diese für nicht zulässig halte, wollten die Bundesländer »gerade diese Förderung haben«. Nach der Meldung hatte Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue am Freitag die Senkung der Ausstrahlungsentgelte im neuen digitalen Hörfunk DAB für Privatsender um durchschnittlich 35 Prozent kritisiert. Die MABB habe dabei auf die öffentlichen Rundfunkgebühren zurückgegriffen. Dies stellt nach Ansicht der Rechnungshofpräsidentin eine gebührenfinanzierte Subventionierung und somit einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag dar.

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[IUM/kr]

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