ZDF gibt Medienpark-Pläne auf
Das ZDF legt überraschend seine Pläne für die Errichtung eines Medienparks zu den Akten. »Das ZDF muss in der Lage bleiben, seine gesamte Kraft für seine Aufgaben im Programm und die weitere Entwicklung seiner Unternehmensstruktur einzusetzen«, äußerte sich Markus Schächter, Intendant des ZDF in einer Pressemitteilung des Senders vom 12.6.2003.
Das ZDF wollte auf dem Mainzer Lerchenberg in Zusammenarbeit mit einem privaten Unternehmen für etwa 250 Millionen Mark einen Medienpark errichten und dort Fahrgeschäfte und Simulatoren betreiben. Alle Angebote des Parks sollten einen Bezug zum Fernsehprogramm des Senders haben.
In der Vergangenheit war es zu verschiedenen Rechtsstreitigkeiten um die Errichtung des Medienparks gekommen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVerwG) hatte am 18.9.2002 die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans der Stadt Mainz für den ZDF-Medienpark bestätigt, nachdem drei Anwohner ein Normenkontrollverfahren mangels Berücksichtigung umwelt- und lärmschutzrechtliche Belange angestrengt hatten (Az. 8 C 11279/01). Auch private Freizeitparkbetreiber klagten mit der Begründung, das ZDF verstoße mit dem Vorhaben gegen den ZDF-Staatsvertrag, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG). Eine entsprechende Klage blieb bisher allerdings erfolglos. Nach dem Landgericht Mainz (LG) entschied im August 2001 auch das Oberlandesgericht Koblenz (OLG), der geplante ZDF-Medienpark sei vom Grundversorgungsauftrag des Senders gedeckt und mit geltendem Rundfunk- und Wettbewerbsrecht vereinbar.
Bedenken aus europarechtlicher Sicht räumte die Europäische Kommission Ende März 2002 mit ihrer Entscheidung aus, die Beteiligung des Senders an dem Park stelle keine staatliche Beihilfe im Sinn des EU-Vertrages (EUV) dar.
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