Privatradiosender muss für Live-Berichterstattung aus Fußballstadion zahlen
Die Veranstalter von Fußball-Bundesligaspielen dürfen von privaten Hörfunksendern Geld für Live-Spielberichte verlangen. Wie der Verband privater Rundfunkunternehmen (VPRT) in einer Pressemitteilung vom 12.6.2003 mitteilte, bestätigte das OLG Hamburg (Az. 5 U 67/02) am gleichen Tag eine entsprechende Entscheidung des LG Hamburg vom 26.4.2002 (Az. 308 O 415/01). Im Fall hatte der Privatsender Radio Hamburg stellvertretend für insgesamt 60 Privatsender gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL), den Hamburger Sportverein (HSV) und den FC St. Pauli geklagt, nachdem die Beklagten Mitarbeitern des Senders in der Saison 2000/2001 den Zutritt zu den Stadien in Hamburg nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gewähren wollten.
Wie das Landgericht Hamburg wies das OLG die Klage unter Hinweis auf das Hausrecht der Fußballclubs und der DFL in den Stadien ab. »Das Hausrecht des Veranstalters ist eine ausreichende Grundlage dafür, den Zutritt zu Fußballspielen der Bundesliga von der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen«, zitierte eine Gerichtssprecherin des OLG gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters aus dem Urteil. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Beklagten, die ihre Forderung nach einer Vergütung für die Live-Berichterstattung aus Stadien auf ihr Hausrecht stützen. Die Sender dagegen sind der Auffassung, sie dürften kostenlos aus den Stadien berichten. Dabei berufen sie sich auf ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berichterstattung. Die Radioberichte entstünden auf Grund einer schöpferischen Eigenleistung der Reporter und, anders als bei Fernsehübertragungen, nicht durch die bloße Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens.
Nach der Pressemitteilung des VPRT sieht Radio Hamburg das Urteil auf Grund einzelner Zugeständnisse des DFL während des Prozesses als einen ersten Etappensieg an. Die DFL habe die Zulässigkeit der Nachberichterstattung über Bundesligaspiele unstreitig gestellt. Nun will Radio Hamburg die Frage der Lizenzgebühren für Live-Berichterstattungen vor dem Bundesgerichtshof klären und kündigte an, sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. »Natürlich mussten wir mit einer Teil-Niederlage rechnen, aber es gibt noch ein Rückspiel«, zitiert der VPRT Stephan Schwenk, Geschäftsführer von Radio Hamburg in seiner Mitteilung. »Die Frage, ob Hörfunkrechte bestehen, muss wahrscheinlich in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht klären.« Hans-Jürgen Kratz, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk des VPRT, sicherte dem Sender in dieser Sache die Unterstützung des Verbandes zu: »Die freie Berichterstattung darf nicht unter das Joch der kommerziellen Bestrebungen der Vereine geraten.«
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