Es bleibt bei 150.000 Mark Entschädigung für Tochter von Caroline von Hannover
Die dreijährige Tochter von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover kann für die unerlaubte Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos 150.000 Mark (etwa 77.000 Euro) Entschädigung verlangen. Wie der Hamburger Rechtsanwalt Matthias Prinz am 27.5.2003 mitteilte, bestätigte das Kammergericht (KG) am gleichen Tag eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az. 10 U 40/02). Nach Angaben von Prinz sind die 150.000 Mark der bisher höchste Betrag, der einem Minderjähriger gerichtlich für eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zugesprochen wurde. Im Fall hatten die im Gong-Verlag erscheinenden Zeitschriften "Die Aktuelle" und "Die Zwei" in der Zeit von Sommer 1999 bis Sommer 2000 mehrere Fotos der Tochter abgedruckt, die sie in verschiedenen privaten Situationen zeigten, unter anderem auf dem Arm ihrer Mutter beim Verlassen des Geburtskrankenhauses. Teilweise waren die Bilder von einem Fotografen aufgenommen worden, der sich in einem Baum auf einem Privatgrundstück der Eltern versteckt hatte. Nach Auffassung von Prinz hat die Entscheidung grundlegende Bedeutung für die Rechtsprechung. Er sprach von einem "eindeutigen Trend zu höheren Entschädigungen" und erinnerte daran, dass Hamburger Gerichte in der Vergangenheit Prinzessin Caroline von Hannover bereits mehr als 102.000 Euro und der Schriftstellerin Hera Lind mehr als 75.000 Euro Entschädigung wegen der unerlaubten Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos aus dem privaten Bereich zugesprochen hätten.
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